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Aktion „ChipCheck“

Das TiKo – TierschutzKompetenzzentrum Kärnten startet gemeinsam mit der Stadt Klagenfurt erneut die Informations- und Aufklärungskampagne „ChipCheck“ rund um die Chip-, Registrierungs- und Meldepflicht für Hundehalter.

Die Aktion „ChipCheck“ dient der Aufklärung für Hundehalter, denn vielen ist nicht bewusst, dass man als Hundehalter gesetzlich (seit 2010 in ganz Österreich) verpflichtet ist seinen Hund zu chippen, online zu registrieren und beim Gemeindeamt zu melden.

Jeden Montag im Mai und am ersten Montag im Juni informieren TiKo Mitarbeiter die Hundehalter in den 5 Hundefreilaufzonen in Klagenfurt und lesen die Chips der Hunde direkt vor Ort aus.

Termine und Orte:

Montag, 06. Mai 2024 – Hundefreilaufzone Waidmannsdorf, Strutzmannstraße

Montag, 13. Mai 2024 – Hundefreilaufzone Stadion Südring, Ecke Siebenhügelstraße

Montag, 20. Mai 2024 – Hundefreilaufzone Feschnig, Grete-Bittner-Straße

Montag, 27. Mai 2024 – Hundefreilaufzone Welzenegg, Iringstraße

Montag, 3. Juni 2024 – Hundefreilaufzone Fischl, Roseneggerstraße

Jeweils von 15 bis 17 Uhr

Pflichten des Hundehalters

Das Chippen des Hundes nehmen ausschließlich Tierärzte vor. Die meisten Hunde werden bereits beim Züchter oder im Tierheim gechippt. Es ist aber wichtig, dies bei der Anschaffung des Hundes zu kontrollieren. Die einmalige Registrierung der Chipnummer obliegt in den meisten Fällen dem Besitzer selbst. Ohne Registrierung hat der Chip keinen Sinn. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Online Registrierung. Wichtig ist, dass der Chip in der Österreichischen Heimtierdatenbank mit der richtigen Chipnummer und den aktuellen Daten des Besitzers eingetragen wird. Dies ist in Österreich seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben! Auch jeder Telefonnummern- oder Adresswechsel des Besitzers muss selbstständig aktualisiert werden. Die Meldung des Tieres in der Heimatgemeinde ist genauso Pflicht wie die Entrichtung der Hundesteuer- bzw. Abgabe. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern und Gemeinden.

Gutscheine statt Strafen

An den „ChipCheck“ Aktionstagen werden Gutscheine für vergünstigtes Chippen und Registrieren verteilt. Denn die Kampagne dient der Information, nicht der Abstrafung. Die Hundehalter werden aber darauf hingewiesen, dass bei Nicht-Einhaltung der Pflichten Geldstrafen drohen können.

Fundtiere finden wieder nach Hause

Dem TierschutzKompetenzentrum ist es ein besonderes Anliegen die Hundehalter über ihre Pflichten zu informieren. Von allen Fundhunden, die ins TiKo gebracht oder von der Tierrettung abgeholt werden, sind die Hälfte nicht gechippt und ein Viertel nicht registriert, oder die Daten des Besitzers nicht aktuell. Das erschwert die Suche nach den Besitzern ungemein. Denn nur von einem gechippten UND registrierten Hund können die Daten des Besitzers abgerufen werden und so der Hund schnellst möglich wieder in sein vertrautes Zuhause zurückkehren.

„Aktive Tierschutzarbeit bedeutet auch Tierhalter über ihre Pflichten aufzuklären. Die Aktion ‚ChipCheck‘ dient in erster Linie der Bewusstseinsbildung und soll das Zusammenleben für Mensch und Tier vereinfachen. Im weiteren Sinne können Sie mit der Registrierung Ihres Hundes auch unnötigem Tierleid vorbeugen.“

Dr. Tara Geltner,Präsidentin des Landestierschutzvereins Kärnten

„Das ist eine ganz wichtige Informationskampagne für Hundehalter. Als Tierschutzreferent  begrüße ich diese außerordentliche Initiative. Für den ChipCheck wurden bewusst und richtigerweise die Hundefreilaufzonen in unserer Stadt gewählt.“

Christian Scheider, Bürgermeister Stadt Klagenfurt

Text und Fotos von www.tiko.or.at

Kontakt

TiKo TierschutzKompetenzzentrum / Landestierschutzverein Kärnten
Judendorfer Straße 46
9020 Klagenfurt
E-Mail: office@tiko.or.at
Tel/Fax: 0463 43541-0
Web: www.tiko.or.at

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