
Aufgrund einer glaubwürdigen Zeugenaussage im Zusammenhang mit einer Anzeige nach dem Verbotsgesetz sowie dem Waffengesetz wurde über die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Anordnung zur Hausdurchsuchung angeregt. Diese wurde gerichtlich bewilligt und am 28.03.2025 am Wohnsitz eines 39-jährigen Mannes in Wolfsberg vollzogen. Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden zahlreiche NS-Devotionalien in Form von Symbolen, Bildern, Fahnen, Abzeichen sowie diversen Schriftstücken sichergestellt. Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte etwa 1600 illegale Böller und Feuerwerkskörper, die ebenfalls beschlagnahmt wurden. Darüber hinaus wurden verbotene Waffen aufgefunden, weshalb gegen den Beschuldigten ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wurde. Neben diesen sichergestellten verbotenen Waffen wurden auch seine legal besessenen Schusswaffen, Munition sowie sein waffenrechtliches Dokument in behördliche Verwahrung genommen. Der 39-jährige Beschuldigte wurde zur Sache niederschriftlich einvernommen, zeigte sich jedoch nicht geständig. Er bestritt die Vorwürfe und gab an, die sichergestellten NS-Devotionalien als Sammler erworben zu haben. Dafür habe er einen mittleren bis hohen vierstelligen Betrag investiert und die Gegenstände auf Flohmärkten in ganz Österreich gekauft. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft Klagenfurt sowie wegen diverser Verwaltungsübertretungen der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg angezeigt.

